Prüferin/Prüfer (m/w/d) im höheren Dienst im Prüfungsgebiet II 2 „Soziales, Inneres, Sport und Kultur“
Beim Rechnungshof des Saarlandes ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Prüfungsabteilung II im Prüfungsgebiet II 2 „Soziales, Inneres, Sport und Kultur“ die Stelle
einer Prüferin / eines Prüfers (m/w/d) im höheren Dienst
zu besetzen.
Wer wir sind:
Der Rechnungshof ist das oberste Organ der staatlichen Finanzkontrolle im Saarland und hat seinen Sitz in Saarbrücken. Er ist eine oberste Landesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Das bedeutet, dass der Rechnungshof unabhängig ist von Parlament und Landesregierung. Der Rechnungshof fasst die Ergebnisse seiner Prüfungen, soweit sie für die Entlastung der Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung von Bedeutung sein können, jährlich für den Landtag des Saarlandes in einem Jahresbericht zusammen, den er dem Landtag und der Landesregierung zuleitet.
Sie haben folgende Aufgaben:
Sie prüfen die durch Geschäftsverteilung bzw. Prüfungsplan vorgegebenen Prüfungsobjekte bzw. Prüfungsschwerpunkte umfassend oder in Teilbereichen. Die Prüfungen finden je nach Umfang und Thema als eigenständige Prüfungen oder Team-Prüfungen statt. Sie erstellen Prüfungsmitteilungen und Beiträge für den Jahresbericht des Rechnungshofs und erarbeiten Stellungnahmen und Berichte im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit. Außerdem bearbeiten Sie rechtliche und/oder grundsätzliche Fragestellungen innerhalb Ihrer Prüfungsabteilung bzw. in interdisziplinären Teams auch abteilungsübergreifend. Zu den Prüfbereichen des Prüfgebiets, in dem Sie eingesetzt werden sollen, zählen unter anderem der Bereich Inneres mit Polizei, Verfassungsschutz und Sport, die Bereiche Soziales, Arbeit und Gesundheitswesen sowie der Bereich Kultur.
Sie bringen mit:
Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Hochschulstudium der Rechtswissenschaften nebst erstem und zweitem juristischen Staatsexamen bzw. erster juristischer Prüfung und zweiter juristischer Staatsprüfung erfolgreich mit überdurchschnittlichen Ergebnissen abgeschlossen oder die Befähigung zum höheren Dienst, Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst, auf anderem Wege (§§ 33-36 SLVO bzw. vergleichbar) erworben und seitdem überdurchschnittliche dienstliche Leistungen gezeigt haben.
Vorausgesetzt werden zumindest grundlegende Kenntnisse im für die öffentliche Verwaltung des Saarlandes geltenden Haushaltsrecht. Idealerweise besitzen Sie zudem bereits Kenntnisse im Sozialrecht, im Zuwendungsrecht sowie im Personalwesen und haben Erfahrungen in der Durchführung von Prüfungen oder Organisationsuntersuchungen. Auch das Vorliegen betriebswirtschaftlicher Grundkenntnisse würde die Einarbeitung in verschiedene Sachverhalte erleichtern. Bereits einschlägige berufliche Erfahrungen sind von Vorteil.
Ferner sollten die Bewerberin bzw. der Bewerber folgenden Anforderungen entsprechen:
- Befähigung und Bereitschaft zur selbstständigen, systematischen, zielbewussten, gründlichen und zügigen Arbeit
- Ausgewogenes Urteilsvermögen, ausgeprägte Entschlusskraft und Verhandlungsgeschick
- Analytische Begabung, Einfallsreichtum und Eigeninitiative
- Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck sowie tadelloses Auftreten
- Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
- Bereitschaft zur Übernahme fachfremder Aufgaben und zum Erwerb der nötigen Kenntnisse
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Sachverhalte schnell und umfassend einzuarbeiten
- Fähigkeit, komplexe Sachverhalte strukturiert und überzeugend darzustellen
- Fortbildungsinteresse
Die Bereitschaft zu Dienstreisen – auch außerhalb des Saarlandes – und zum Einsatz des privateigenen Pkw im Rahmen von Prüfungen wird erwartet.
Wir bieten Ihnen:
- Eine sinnstiftende und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer unabhängigen Institution mit einem leistungsstarken Team
- Planbarkeit und Stabilität durch hohe Job- und Standortsicherheit
- Eine Planstelle der Besoldungsgruppe A13/A14 SBesG. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis vorgesehen. Für Tarifbeschäftigte ist die Eingruppierung grundsätzlich in Abhängigkeit von der Berufserfahrung und in Abhängigkeit der entsprechenden Aufgabenübertragung bis zur Entgeltgruppe 14 TV-L möglich.
- Familienfreundliche Arbeitsbedingungen für eine echte Work-Life-Balance (z.B. flexible Arbeitszeit, mobiles Arbeiten, Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung)
- Strukturierte Einarbeitung in die genannten Aufgabengebiete und Teilnahme am Qualifizierungsprogramm für neue Prüfer/-innen der Landesrechnungshöfe
- Regelmäßige und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Behördliches Gesundheitsmanagement
- Jobticket (Kostenbeteiligung)
Wie Sie sich bewerben:
Bewerben Sie sich jetzt mit vollständigen Unterlagen bis spätestens 9. Mai 2025, ausschließlich über www.interamt.de (Angebots-ID: 1283740).
Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen mit fehlenden Angaben und/oder unvollständigen Unterlagen beim weiteren Auswahlprozess nicht berücksichtigt werden können. Zudem bitten wir, von Bewerbungen per Post oder E-Mail abzusehen.
Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, besteht an der Bewerbung von Frauen besonderes Interesse. Schwerbehinderte Menschen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Information zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 DSGVO
Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren im Rechnungshof des Saarlandes.
Verantwortliche für die Datenverarbeitung
Präsidentin des Rechnungshofs des Saarlandes
Bismarckstraße 39-41
66121 Saarbrücken
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Rechnungshof des Saarlandes
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Tel. 0681/501-4954
E-Mail: datenschutz@rechungshof.saarland.de
Zwecke der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherungsdauer
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist für das Bewerbungs- einschließlich Auswahlverfahren und einer möglichen Einstellung erforderlich. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die mögliche Folge einer Nichtbereitstellung, dass wir Sie als Bewerberin oder Bewerber nicht berücksichtigen können. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung beruht auf den Artikeln 6 Absatz 1 Buchstabe b und 88 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes.
Sollten Sie nicht eingestellt werden, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, wenn der Rechtsweg gegen eine entsprechende Entscheidung des Rechnungshofs des Saarlandes ausgeschöpft ist. Im Falle Ihrer Einstellung werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses weiterverwendet.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen (Artikel 21 Absatz 1 DSGVO). Das wird dann jedoch zur Folge haben, dass Sie in einem Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können.
Als gemeinsame Anlaufstelle für die Geltendmachung der Betroffenenrechte fungiert das für Personalangelegenheiten zuständige Präsidialbüro des Rechnungshofs des Saarlandes:
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Präsidialbüro
Bismarckstraße 39-41
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E-Mail: poststelle@rechnungshof.saarland.de
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