Organisation

Wie ist der Rechnungshof organisiert?

Der Rechnungshof gliedert sich in 5 Prüfungs- und eine Verwaltungs­abteilung.

Derzeit hat der Rechnungshof 47 Bedienstete, davon 5 Mitglieder des Kollegiums und 32 Prüferinnen und Prüfer.

Die Mitglieder des Rechnungshofs sind die Präsidentin, der Vizepräsident, ein Direktor und zwei Direktorinnen.

Die Mitglieder werden vom Landtag in geheimer Wahl gewählt und vom Landtagspräsidenten ernannt. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie müssen das 35. Lebensjahr vollendet haben und sind Beamte auf Lebenszeit. Es handelt sich derzeit um vier Volljuristen und Volljuristinnen sowie einen Dipl. Kaufmann.

Die Präsidentin leitet und beaufsichtigt die Tätigkeit des Rechnungshofs. Sie leitet insbesondere die Verwaltungsgeschäfte, vertritt den Rechnungshof nach außen und nimmt die Geschäftsverteilung im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Rechnungshofs vor.

Der Vizepräsident vertritt die Präsidentin, soweit diese durch Abwesenheit oder Krankheit an der Wahrnehmung ihrer Amts­geschäfte gehindert ist.

Jedes Mitglied des Rechnungshofs leitet eine der fünf Prüfungs­abteilungen. Die Mitglieder sind auf Grund ihrer richterlichen Unabhängigkeit in ihren Prüfungsentscheidungen frei und unabhängig; es können ihnen keine Weisungen erteilt werden. Dadurch wird die Objektivität der Prüfverfahren gewährleistet und der Rechnungshof kann die Finanzkontrolle ohne jede Beeinflussung ausüben.

Der Rechnungshof hat eine Kollegialverfassung. Das Kollegium setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Rechnungshofs, also aus der Präsidentin, dem Vizepräsidenten und den drei Direktoren. Dieses Gremium entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher oder sonst erheblicher Bedeutung durch Mehrheits­beschluss.

    Hierzu gehören insbesondere

    • Prüfungsentscheidungen
    • Aufstellung des Prüfungsplans
    • Beratung des Landtages, der Landesregierung und einzelner Minister
    • Äußerungen zu Gesetzentwürfen
    • Jahresbericht
    • Unterrichtung des Landtages und der Landesregierung über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

    In Angelegenheiten von nicht grundsätzlicher noch sonst erheblicher Bedeutung können Senate entscheiden. Sie bestehen aus der Präsidentin oder dem Vizepräsidenten und dem jeweils zuständigen Mitglied.

    Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofs verfügen über vielfältige berufliche Qualifikationen und langjährige Erfahrungen in der Verwaltung.

    Sie zeichnen sich durch ein fundiertes Fachwissen und langjährige Praxiserfahrung aus, wodurch sie in der Lage sind, umfassende Prüfungen durchzuführen und vorhandene Missstände in haushaltsrechtlicher und organisatorischer Hinsicht aufzudecken.

    Gleichzeitig zeigen die Prüferinnen und Prüfer Verbesserungs­möglichkeiten auf und erarbeiten sowohl Vorschläge zur Optimierung von Verwaltungsabläufen als auch zur Verbesserung von Rechtsvorschriften.

    Organigramm des Rechnungshofs des Saarlandes

    Rechnungshof des Saarlandes

    Bismarckstraße 39-41
    66121 Saarbrücken

    oder

    Postfach 10 24 62
    66024 Saarbrücken

    Kontakt

    Telefon:  0681/501-5794

    Telefax:  0681/501-5799

    E-Mail:

    poststelle@rechnungshof.saarland.de

    E-Mail Pressestelle: 

    presse@rechnungshof.saarland.de

    Download

    Den öffentlichen PGP-Schlüssel des Rechnungshofs des Saarlandes können Sie hier herunterladen: